Das Förderprogramm „Ausbildung“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei der betrieblichen Ausbildung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern. Ziel ist es, dem anhaltenden Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche entgegenzuwirken und Unternehmen beim Aufbau eigener Fachkräfte nachhaltig zu unterstützen.
Das Programm ermöglicht Unternehmen:
den eigenen Fahrerbedarf langfristig zu sichern,
die Abhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt zu reduzieren,
Nachwuchskräfte frühzeitig an das Unternehmen zu binden,
Ausbildungsaufwendungen erheblich zu reduzieren,
die Arbeitgeberattraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte zu stärken.
Gerade angesichts des demografischen Wandels und des Mangels an qualifizierten Berufskraftfahrern stellt die Förderung ein wichtiges Instrument der Personalstrategie dar.
Förderfähig sind Unternehmen,
die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr betreiben,
die Halter oder Eigentümer schwerer Nutzfahrzeuge sind,
die betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin anbieten.
Gefördert werden:
reguläre Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin,
verkürzte Ausbildungsverhältnisse,
ausschließlich betriebliche Ausbildungen im Unternehmen.
Wichtig:
Der Ausbildungsvertrag darf grundsätzlich erst nach Antragstellung und Bewilligung abgeschlossen werden.
Bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse sind nicht förderfähig.
| Unternehmensgröße | Förderquote |
|---|---|
| Kleinunternehmen | bis zu 70 % |
| Mittlere Unternehmen | bis zu 60 % |
| Große Unternehmen | bis zu 50 % |
Für die Berechnung wird eine pauschalierte Kostenbasis von 50.000 € für eine dreijährige Ausbildung zugrunde gelegt; bei verkürzten Ausbildungen erfolgt eine anteilige Berechnung.
| Unternehmensgröße | Möglicher Zuschuss je Ausbildungsverhältnis* |
|---|---|
| Kleinunternehmen | bis ca. 35.000 € |
| Mittlere Unternehmen | bis ca. 30.000 € |
| Große Unternehmen | bis ca. 25.000 € |
* auf Basis der pauschalierten Ausbildungskosten von 50.000 €.
Elektronische Antragstellung über das BALM-Antragsportal.
Antrag vor Abschluss des Ausbildungsvertrages stellen.
Prüfung durch das BALM.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann das Ausbildungsverhältnis rechtswirksam begonnen werden.
Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildes.
Dokumentation des Ausbildungsverhältnisses.
Einreichung der erforderlichen Nachweise und Auszahlungsanträge.
Prüfung durch das BALM.
Auszahlung der bewilligten Zuschüsse.
Die Förderung ist besonders attraktiv für Unternehmen, die:
einen steigenden Fahrerbedarf erwarten,
Schwierigkeiten bei der Rekrutierung erfahrener Fahrer haben,
ihre Personalstrategie langfristig absichern möchten,
bereits über geeignete Ausbilder und Fahrzeuge verfügen,
Ausbildungsplätze als Instrument der Mitarbeiterbindung nutzen wollen.
Besonders wirtschaftlich wird das Programm bei mehreren Auszubildenden pro Jahrgang, da ein erheblicher Teil der Ausbildungskosten durch Zuschüsse gedeckt werden kann.
Im Rahmen der Förderabwicklung werden regelmäßig benötigt:
Ausbildungsvertrag,
Nachweis über das bestehende Ausbildungsverhältnis,
Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsnachweise,
ggf. Nachweise über Ausbildungsdauer und Ausbildungsfortschritt,
Auszahlungsanträge gemäß BALM-Vorgaben.
Das BALM-Förderprogramm „Ausbildung“ ist eines der finanziell attraktivsten Personalförderinstrumente im deutschen Güterkraftverkehr. Mit Förderquoten von bis zu 70 % der pauschalierten Ausbildungskosten unterstützt es Unternehmen dabei, eigene Berufskraftfahrer auszubilden und dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Für Unternehmen mit mittel- bis langfristigem Personalbedarf bietet das Programm einen erheblichen wirtschaftlichen Hebel und sollte als fester Bestandteil der Personal- und Nachfolgeplanung betrachtet werden.