Das Förderprogramm „Weiterbildung“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Ziel ist es, die Fachkompetenz, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Branche zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gefördert werden allgemeine, nicht gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen wie Fahrsicherheitstrainings, wirtschaftliches Fahren, Spezialtransporte oder branchenspezifische Fachqualifikationen.
Das Programm ermöglicht Unternehmen:
die Qualifikation von Fahrpersonal und Disponenten auszubauen,
Kraftstoff- und Betriebskosten durch effizienteres Fahrverhalten zu senken,
die Verkehrssicherheit zu erhöhen,
Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität zu stärken,
Fachkräfte gezielt weiterzuentwickeln,
den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Logistik gerecht zu werden.
Förderfähig sind Unternehmen,
die Güterkraftverkehr gemäß § 1 GüKG durchführen,
die über eine nationale Erlaubnis, EU-Lizenz oder Werkverkehrsanmeldung verfügen,
und Halter oder Eigentümer schwerer Nutzfahrzeuge (ab 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse) sind.
Die Förderung gilt bundesweit und steht sowohl KMU als auch größeren Unternehmen offen.
Gefördert werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen, die im offiziellen BALM-Maßnahmenkatalog aufgeführt sind, beispielsweise:
Fahrsicherheitstrainings
Ökonomisches und umweltschonendes Fahren
Ladungssicherung
Gefahrgut- und Spezialtransportthemen
Logistik- und Transportmanagement
Digitalisierung und Telematik im Transportwesen
Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulungen oder Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden. Die Maßnahme muss mindestens vier Unterrichtsstunden umfassen.
| Unternehmensgröße | Förderquote | Förderhöchstbetrag je Fahrzeug |
|---|---|---|
| Kleinst- und Kleinunternehmen | bis zu 70 % | bis zu 1.050 € |
| Mittlere Unternehmen | bis zu 60 % | bis zu 900 € |
| Große Unternehmen | bis zu 50 % | bis zu 750 € |
Der maximale Förderbetrag eines Unternehmens ergibt sich aus dem jeweiligen Fördersatz pro Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge. Die Einzelförderung kann bis zu 3 Mio. € je Unternehmen und Weiterbildungsvorhaben betragen.
Ausschließlich elektronisch über das BALM-eService-Portal.
Bearbeitung nach dem Windhundprinzip (Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs).
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Weiterbildung begonnen werden.
Teilnahme an den bewilligten Schulungen.
Dokumentation der Maßnahme und der Teilnehmenden.
Für die Auszahlung sind insbesondere einzureichen:
Antrag auf Auszahlung (Verwendungsnachweis)
Teilnahmebestätigungen der Beschäftigten
Fahrzeugnachweise (beim ersten Verwendungsnachweis)
unterschriebenes Kontrollformular
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das BALM-eService-Portal.
Die Förderung entfaltet den größten Nutzen, wenn sie gezielt mit Unternehmenszielen verknüpft wird:
Senkung von Kraftstoff- und Schadenskosten
Verbesserung von Arbeitssicherheit und Compliance
Vorbereitung auf Digitalisierung und neue Transportanforderungen
Aufbau von Fach- und Führungskompetenzen
Mitarbeiterbindung durch systematische Personalentwicklung
Besonders für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen kann die Förderung ein relevantes Budget für die Qualifizierung der Belegschaft bereitstellen.
Das BALM-Förderprogramm „Weiterbildung“ ist ein wirkungsvolles Instrument zur Personalentwicklung im Güterkraftverkehr. Mit Förderquoten von bis zu 70 % und Zuschüssen von bis zu 1.050 € pro Fahrzeug können Unternehmen ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit im Betrieb verbessern. Aufgrund der Vergabe nach dem Windhundprinzip empfiehlt sich eine frühzeitige und vollständig vorbereitete Antragstellung.